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04.09.2017

1000-Euro-Grenze für Prämiengutscheine entfällt

Am 1. Juli wurde die 1000,- Euro-Grenze für Weiterbildungen, die über einen Prämiengutschein gefördert werden können, aufgehoben. Somit können sich Teilnehmer auch IST-Weiterbildungen, die mehr als 1.000 Euro kosten, bezuschussen lassen.

Unverändert dabei bleibt, dass die Bildungsprämie 50 Prozent der Gesamtgebühren – allerdings maximal 500 Euro – abdeckt. In den Fällen, in denen die Studiengebühr unter 1.000 Euro liegt, reduziert sich somit die Prämie auf die entsprechenden 50 Prozent. Die Gutscheine fördern die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, unabhängig vom Arbeitgeber. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Gutscheine beantragen.

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.


Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

IST-Weiterbildungen, die auf einen IHK-Abschluss vorbereiten, werden vorrangig über das Aufstiegs-BAföG gefördert. Sollte hier bereits ein offizieller Ablehnungsbescheid vorliegen, nimmt das IST auch Prämiengutscheine für die IHK-Weiterbildungen, beispielweise „Fachwirt/in im Gastgewerbe (IHK)“, an.

Alle näheren Informationen zum Prämiengutschein finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.