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07.03.2023

„Einmalzahlung 200“ kommt Mitte März

Seit dem 1. Januar haben Studierende und Fachschüler:innen einen gesetzlichen Anspruch auf eine einmalige Energiepreispauschale. Diese 200 Euro sollen die jungen Menschen aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten entlasten. Ab 15. März kann diese Einmalzahlung beantragt werden.

Alle, die am 1. Dezember 2022 einen Wohnsitz in Deutschland hatten und an einer Hochschule immatrikuliert waren, sind anspruchsberechtigt. Das gilt natürlich auch für IST-Studierende.

Auf der eigens eingerichteten Seite einmalzahlung200.de sind alle Schritte bis zur Antragsstellung erläutert und auch auf Instagram findet Ihr jede Menge Informationen.

Wer von Euch anspruchsberechtigt ist, erhält am 15. März von uns automatisch eine Info-Mail mit individuellen Zugangsdaten für eine reibungslose Antragsstellung. Solltet Ihr als ordentlich immatrikulierte IST-Student:in keine Mail erhalten und trotzdem anspruchsberechtigt sein, wendet Euch an Melanie Symalla unter msymalla@ist-hochschule.de.

Schaut Euch bitte die Website einmalzahlung200.de und für grundsätzlichen Fragen hat der Bund eine kostenfreie Info-Hotline zur Verfügung gestellt:  +49 800 2623 003

Ihr erreicht die Hotline von Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.