Auf der Grundlage der Anerkennung des Hochschulgesetzes NRW und auf Antrag des:der Studierenden muss die Hochschule in ein Fachsemester einstufen, dessen Zahl sich aus dem Umfang der durch die Anerkennung erworbenen CP-Leistungspunkte im Verhältnis zu dem Gesamtumfang der im jeweiligen Studiengang insgesamt erwerbbaren CP-Leistungspunkten ergibt. Das heißt, dass bei unseren mit 180 CP ausgelegten Studiengängen
- für einen Einstieg ins 2. Semester mind. 30 (Vollzeit-Variante) CP angerechnet worden sein müssen
- für einen Einstieg ins 3. Semester mind. 60 (Vollzeit-Variante) CP angerechnet worden sein müssen etc.
Wir als Hochschule bieten jedoch den Vorteil, dass Du bereits ins 2. Semester einsteigen kannst, wenn Dir mehr als die Hälfte der Module aus dem 1. Semester (= entspricht – je nach Studiengang in etwa 15 CP) oder mehr als die Hälfte der ECTS aus dem 1. Semester unserer Hochschule angerechnet werden. Ob darüber hinaus in ein höheres Fachsemester eingestuft werden kann, wird nach der Anrechnungsüberprüfung von der Anzahl der angerechneten Module abhängig gemacht. Solltest Du den Einstieg in ein höheres Semester wünschen, vermerke dies bitte bei Deiner Anrechnungsanfrage.