Anerkennung von Vorleistungen

Anerkennung von Vorleistungen

Weniger Lernaufwand, verkürzte Studienzeit und Studiengebühren gespart

Es besteht die Möglichkeit, bereits von Dir erbrachte, gleichwertige Vorleistungen auf ein Bachelor-, Zertifikats- oder Master-Studium an der IST-Hochschule für Management anrechnen zu lassen. Dadurch vermindert sich Dein Lernaufwand, Du kannst die Studienzeit verkürzen und sparst einen Teil der Studiengebühr.

Durch die Anrechnung genießt Du einige Vorteile

  • Verringerter Studienbeitrag: Durch die Anrechnung wird Dir ein Teil Deiner Studiengebühr erspart. Der durch die Anrechnung monatlich verringerte Beitrag wird Dir bei der individuellen Anrechnung bei Beschluss mitgeteilt. Bei der pauschalen Anrechnung kannst Du ihn direkt auf dem Antragsformular einsehen.
  • Verminderter Lernaufwand: Ebenso profitierst Du von einem geringeren Lernaufwand und kannst Dich so vollkommen auf die verbleibenden Modulprüfungen konzentrieren.
  • Prüfungsleistungen und Lehrmaterial: Prüfungen müssen in den angerechneten Modulen natürlich nicht mehr erbracht werden.

Bei der Anrechnung gehen wir vollkommen transparent vor. Wird Dir aufgrund der Anrechnung beispielsweise ein Modul mit 9 Credit Points (im Folgenden CP) angerechnet, reduziert sich Deine monatliche Studiengebühr bei den 180 CP umfassenden Bachelor-Studiengängen um 9/180stel (5 %), bei den 120 CP umfassenden Master-Studiengängen um 9/120stel (8 %), bei den Zertifikats-Studiengängen entsprechend prozentual (je nach Gesamt-CP-Anzahl). Wird Dir beispielsweise auf das IST-Zertifikat „Medienökonom“ (55 CP) das Modul „Grundlagen der BWL“ (6 CP) angerechnet, reduziert sich Deine monatliche Studiengebühr um 6/55stel (11 %).

Die Prozentanzahl basiert auf vollen Auf- bzw. Abrundungen. Werden Dir mehrere Module angerechnet, wird die CP-Anzahl summiert und entsprechend in Prozent umgerechnet.

Du bist bereits angemeldet? Dann kannst Du das Antragsformular bequem direkt im Anmeldecenter öffnen und ausfüllen. Oder Du kannst es hier als PDF herunterladen und später im Anmeldecenter hochladen. Für eine unverbindliche Anrechnungsprüfung musst Du aber nicht online registriert oder angemeldet sein. Du kannst Deinen Antrag auch einfach zusammen mit den Anlagen als PDF per Mail an anrechnung@ist-hochschule.de senden.

Damit Dir Deine Vorleistungen nicht nur inhaltlich (Prüfungsleistungen müssen nicht mehr erbracht werden), sondern zu 100% auch monetär angerechnet werden können, muss die Anrechnungsprüfung vor Studienstart abgeschlossen sein. Solltest Du Dich zwischenzeitlich schon für ein Studium bei uns einschreiben wollen, kannst Du uns – unabhängig von der Anrechnung – die Anmeldeunterlagen bereits jetzt zukommen lassen. Dann kann unser Team schon einmal prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind oder noch etwas nachzureichen ist. Bitte einfach kurz vermerken, dass Du parallel schon eine Anrechnungsanfrage gestellt hast. Gerne kannst Du Deine Bewerbung im Anmeldecenter hochladen. Den Zugang erhältst Du nach Deiner Online-Registrierung automatisch.

Pauschale oder individuelle Anrechnung: Welche passt zu meinen Vorleistungen?


Regelmäßig werden bestimmte, oft nachgefragte Abschlüsse durch den Prüfungsausschuss überprüft, ob sich diese pauschal auf Module der IST-Hochschule übertragen und anrechnen lassen. Für viele Aus- und Weiterbildungen, Studienabschlüsse etc. besteht die Möglichkeit der pauschalen Anrechnung. Hier im pauschalen Antrag kannst Du prüfen, ob Deine Vorleistung dabei ist.

Beispiele für pauschale Anrechnungsmöglichkeiten:

  • Ausbildungen (IHK)
  • Studiengänge (VWA)
  • IST-Hochschulzertifikate
  • IST-Diplome

Mehr Informationen

Du hast Deine Vorleistungen im Antrag für die pauschale Anrechnung nicht gefunden oder hast bereits einzelne Module an einer anderen Hochschule absolviert? Dann kannst Du hier den Antrag für die individuelle Anrechnung ausfüllen. Bei der individuellen Anrechnungsprüfung vergleicht der Prüfungsausschuss die von Dir erbrachten Leistungen und Inhalte mit den Inhalten des jeweiligen, infrage kommenden IST-Moduls.

Beispiele für individuelle Anrechnungsmöglichkeiten:
Prüfungsleistungen, die in Studiengängen:

  • an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen,
  • an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien,
  • an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen

erbracht worden sind.

  • Berufsausbildungen

Mehr Informationen

Allgemeine Hinweise

Klicke auf "Weiterlesen" um die wichtigen allgemeinen Hinweise zu lesen. Zusätzlichen haben wir Dir FAQ - häufig gestellte Fragen - zusammengestellt.

  • Damit Deine Anfrage vollständig bearbeitet werden kann, bitte fülle im Antragsformular alle Felder aus.
  • Um Deinen Antrag schnell bearbeiten zu können, wird dieser bei uns digital geprüft. Fülle ihn hierfür bitte digital in der PDF (am PC oder MAC) aus.
  • Alle Dokumente/Nachweise müssen uns auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Anderssprachige Unterlagen müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen bzw. von der Hochschule/dem Weiterbildungsanbieter übersetzt werden, der die Dokumente ausgestellt hat.
  • Abschlüsse sind in der Regel auch studiengangsübergreifend anrechenbar. Dabei können natürlich nur die im jeweiligen Studiengang stattfindenden Module berücksichtigt werden. Hast Du beispielsweise die Weiterbildung „Sportfachwirt:in (IHK)“ abgeschlossen, möchtest aber den Studiengang „Fitness & Health Management“ studieren, werden Dir die Module „Grundlagen der BWL“, „Marketing – Grundlagen und Strategien“, „Einführung in das Rechnungswesen“ sowie „Mikroökonomie“ pauschal anerkannt. Die sportspezifischen Module „Sport Basics“ sowie „Verbands- und Vereinsmanagement“ können Dir auf den Fitness-Studiengang nicht angerechnet werden.
  • Inhaltliche Beschreibungen zu unseren Studiengängen findest Du auf unserer Internetseite unter den jeweiligen Studiengängen bzw. unter " Weitere Informationen".
  • Das anerkennbare Studienvolumen ist begrenzt. Für den Studienabschluss an der Hochschule müssen noch Prüfungsleistungen in einem solchen nennenswerten Umfang zu erbringen sein, dass die Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule berechtigt erscheint. Insbesondere die Bachelor- und Master-Arbeit können in der Regel nicht anerkannt werden, da diese Arbeiten typischerweise die letzte Prüfungsleistung darstellen.
  • Außerhochschulischen Vorleistungen können anerkannt werden, wenn sie den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Derartige Vorleistungen können maximal bis zur Hälfte der für das Gesamtstudium erforderlichen CP angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt in diesem Bereich nach pflichtgemäßem Ermessen der Hochschule.
  • Du hast in einem Modul das in der Prüfungsordnung vorgesehene Prüfungsverfahren bereits angetreten? Dann ist eine Anerkennung leider ausgeschlossen. Hier reicht bereits der  erstmalige Antritt, egal ob die Leistung bewertet oder als Fehlversuch (z. B. wegen unentschuldigtem Fernbleiben) gewertet wurde.
  • Grundsätzlich nicht anerkannt werden: schulische Vorleistungen, Lizenzen, Vorleistungen aus einem Bachelorstudium auf die Masterstudiengänge, Ausbildungs- und Berufstätigkeiten auf Module des Bereiches „General Management“ (Eine Ausnahme bleibt möglich, z. B. wenn die Ausbildung insgesamt das Thema des Moduls, auf das angerechnet werden soll, umfasst, z. B., die Buchhalterin beantragt die Anrechnung auf das Modul Rechnungswesen; der Notarfachangestellte auf das Modul Wirtschaftsrecht.)
  • Wenn eine Weiterbildung oder ein Studium pauschal bereits angerechnet wurde, können Einzelleistungen daraus nicht mehr individuell angerechnet werden.

FAQ

Inhaltliche Beschreibungen zu unseren Studiengängen findest Du auf unserer Internetseite unter den jeweiligen Studiengängen bzw. unter " Weitere Informationen".

ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Es ist ein Punkte-System, das an europäischen Hochschulen eingeführt wurde, um die Anerkennung von Studienleistungen im In- und Ausland zu vereinfachen.
ECTS-Punkte werden in einzelnen Modulen innerhalb des Studiums erworben. Je nach Modul kann die Anzahl der ECTS-Punkte variieren.
An der IST-Hochschule wird ein Credit Point (1 ECTS) mit ca. 25 Zeitstunden umgerechnet.

In Deutschland wird oft auch der Begriff Leistungspunkte (LP) verwendet. Wenn Deine Vorleistungen in Zeitstunden oder Semesterwochenstunden (SWS) ausgewiesen werden, ist das auch in Ordnung. Wichtig ist, dass Du in Deinem Antrag einen Workload angibst, der in Deinen Anlagen (z. B. Modulhandbuch, Rahmenlehrplan) belegt wird.

Vorleistungen aus einem Bachelorstudium können nicht auf unsere Masterstudiengänge angerechnet werden.

Insbesondere die Bachelor- und Master-Arbeit können in der Regel nicht anerkannt werden, da diese Arbeiten typischerweise die letzte Prüfungsleistung darstellen. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese auf Module des Wissenschaftlichen Arbeitens (je nach Studiengang) anrechnen zu lassen.

Da bei Weiterbildungen des IST-Studieninstitutes keine Credit Points nach dem European Credit Transfer und Accumulation System (ECTS) vergeben werden, sind diese von Anrechnungen ausgenommen.

Schau nach, ob Deine Weiterbildung im Antrag der pauschalen Anrechnung enthalten ist. Wenn nicht, kannst Du gerne einen Antrag auf individuelle Anrechnung stellen.

Die Prüfung kann ca. 1–2 Wochen dauern, i. d. R. ist sie aber bereits nach ein paar Arbeitstagen abgeschlossen.

Da jede:r modulverantwortliche Professor:in seine:ihre eigenen Module überprüft, werden nur die Module geprüft, die Du eingetragen hast, der Prüfungsausschuss prüft nicht auf evtl. Übereinstimmung mit anderen Modulen. Gerne kannst Du einen weiteren Antrag auf individuelle Anrechnung einreichen, solltest Du selbst noch zusätzliche Anrechnungsmöglichkeiten erkennen.

Solltest Du Dich zwischenzeitlich schon für ein Studium bei uns einschreiben wollen, kannst Du uns – unabhängig von der Anrechnung – die Anmeldeunterlagen bereits jetzt zukommen lassen. Dann kann unser Team schon einmal prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind oder noch etwas nachzureichen ist. Bitte kurz vermerken, dass Du parallel schon eine Anrechnungsanfrage gestellt hast. Gerne kannst Du Deine Bewerbung im Anmeldecenter hochladen. Den Zugang erhältst Du nach Deiner Online-Registrierung unter https://anmeldung.ist-hochschule.de/ automatisch.

Auf der Grundlage der Anerkennung des Hochschulgesetzes NRW und auf Antrag des:der Studierenden muss die Hochschule in ein Fachsemester einstufen, dessen Zahl sich aus dem Umfang der durch die Anerkennung erworbenen CP-Leistungspunkte im Verhältnis zu dem Gesamtumfang der im jeweiligen Studiengang insgesamt erwerbbaren CP-Leistungspunkten ergibt. Das heißt, dass bei unseren mit 180 CP ausgelegten Studiengängen

  • für einen Einstieg ins 2. Semester mind. 30 (Vollzeit-Variante) CP angerechnet worden sein müssen
  • für einen Einstieg ins 3. Semester mind. 60 (Vollzeit-Variante) CP angerechnet worden sein müssen etc.

Wir als Hochschule bieten jedoch den Vorteil, dass Du bereits ins 2. Semester einsteigen kannst, wenn Dir mehr als die Hälfte der Module aus dem 1. Semester (= entspricht – je nach Studiengang  in etwa 15 CP) oder mehr als die Hälfte der ECTS aus dem 1. Semester unserer Hochschule angerechnet werden. Ob darüber hinaus in ein höheres Fachsemester eingestuft werden kann, wird nach der Anrechnungsüberprüfung von der Anzahl der angerechneten Module abhängig gemacht. Solltest Du den Einstieg in ein höheres Semester wünschen, vermerke dies bitte bei Deiner Anrechnungsanfrage.

Für die Module, die Dir angerechnet wurden, musst Du keine Prüfungsleistungen mehr erbringen. Steigst Du z. B. in das zweite Semester ein, nimmst Du alle Module aus dem ersten Semester, die nicht angerechnet wurden, mit in das zweite Semester, um sie dort oder zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren.

Eine Anrechnung ist i.d.R. zu jedem Zeitpunkt möglich. Wichtig ist zu unterscheiden, ob das Semester, in dem das anzurechnende Modul vorgesehen ist, bereits begonnen hat (die Leistung also bereits in Anspruch genommen wurde) oder noch nicht.

  • Hat das Semester, in dem das anzurechnende Modul im gemäßen Studienverlauf stattfindet, schon begonnen, wurde aber noch keine Prüfung abgelegt, werden die Leistungen (CP) angerechnet (inhaltliche Anrechnung = komplettes Modul inkl. Prüfung muss nicht mehr belegt werden), die Zahlungen aber nicht angepasst (keine monetäre Anrechnung = keine Reduzierung der Studiengebühr für das anzurechnende Modul).
  • Hat das Semester, in dem das anzurechnende Modul im gemäßen Studienverlauf stattfindet, noch nicht begonnen (= wie z.B. Module in späteren Semestern), werden die Leistungen (CP) angerechnet (inhaltliche Anrechnung = komplettes Modul inkl. Prüfung/Seminar muss nicht mehr belegt werden) und auch die Zahlungen angepasst (monetäre Anrechnung = Reduzierung der Studiengebühr). Die Ermäßigung wird für diese Module dann allerdings nicht auf die Gesamtsumme, sondern lediglich auf die noch zu zahlende Restsumme gewährt (gilt ab dem nach Beschluss nächstmöglichen Abrechnungsmonat).

Wenn Du in einem Modul das in der Prüfungsordnung vorgesehene Prüfungsverfahren bereits angetreten hast, dann ist eine Anerkennung leider ausgeschlossen. Hier reicht bereits der erstmalige Antritt, egal ob die Leistung bewertet oder als Fehlversuch (z. B. wegen unentschuldigtem Fernbleiben) gewertet wurde, auch wenn dies nur für eine Teilprüfung des Moduls zutrifft. Das Modul wird in dem Fall gesamt betrachtet. Bei einer rechtzeitigen Abmeldung oder einem entschuldigten Fernbleiben liegt kein „Antritt“ in diesem Sinne vor.

Solange Du das in der Prüfungsordnung vorgesehene Prüfungsverfahren noch nicht angetreten hast, ist eine Anerkennung noch möglich. Falls Du Dich selbst (über den Online-Campus) nicht mehr fristgerecht von der Prüfung abmelden kannst, bitte kontaktiere unser Prüfungsamt unter pruefung@ist-hochschule.de.

  • Hat das Semester, in dem das anzurechnende Modul im gemäßen Studienverlauf stattfindet, schon begonnen, wurde aber noch keine Prüfung abgelegt, werden die Leistungen (CP) angerechnet (inhaltliche Anrechnung = komplettes Modul inkl. Prüfung muss nicht mehr belegt werden), die Zahlungen aber nicht angepasst (keine monetäre Anrechnung = keine Reduzierung der Studiengebühr für das anzurechnende Modul).
  • Hat das Semester, in dem das anzurechnende Modul im gemäßen Studienverlauf stattfindet, noch nicht begonnen (= wie z. B. Module in späteren Semestern), werden die Leistungen (CP) angerechnet (inhaltliche Anrechnung = komplettes Modul inkl. Prüfung/Seminar muss nicht mehr belegt werden) und auch die Zahlungen angepasst (monetäre Anrechnung = Reduzierung der Studiengebühr). Die Ermäßigung wird für diese Module dann allerdings nicht auf die Gesamtsumme, sondern lediglich auf die noch zu zahlende Restsumme gewährt (gilt ab dem nach Beschluss nächstmöglichen Abrechnungsmonat).

Für eine Anerkennung müssen Deine Vorleistung und das IST-Modul auch umfänglich in etwa übereinstimmen. Eine Anrechnung von 5 auf 9 CP z. B. ist leider unrealistisch, da ein Credit Point in etwa 25 Zeitstunden entspricht.

Gerne kannst Du zwei Vorleistungen in einer Zeile kombinieren, wenn diese addiert von Umfang und Inhalt für die Anrechnung auf ein IST-Modul ausreichen.

Bitte trage pro Zeile nur ein IST-Modul ein, da die jeweiligen Modulverantwortlichen ihren Beschluss in die Zeile eintragen müssen.

Doppelanerkennungen sind nicht möglich. Wurde eine Vorleistung für ein Modul bereits vollumfänglich anerkannt, kann diese nicht zusätzlich auf ein anderes Modul angerechnet werden.
Da jede:r modulverantwortliche Professor:in seine:ihre eigenen Module überprüft, werden nur die Module geprüft, die Du eingetragen hast, der Prüfungsausschuss prüft nicht auf evtl. Übereinstimmung mit anderen Modulen.

Du hast zum Beispiel ein Modul absolviert mit 10 CP, das BWL und Marketing beinhaltet. Gerne kannst Du es im Antrag für die IST-Module Grundlagen der BWL (6 CP) und Marketing (4 CP) eintragen, solange Du die doppelte Eintragung im Antrag mit einem Hinweis kenntlich machst.

Bei der pauschalen Anrechnung wird die Vorleistung (eine Weiterbildung oder ein Studium) insgesamt angerechnet. Daher sind zusätzliche individuelle Anrechnungen von Einzelleistungen aus ebendieser Vorleistung (eine Weiterbildung oder ein Studium) ausgeschlossen, da eine Doppelanerkennung vorliegen würde.

Bei der Anrechnungsprüfung wird immer die letzte Anerkennung zugrunde gelegt. Bitte verwende für Deinen Antrag das Modulhandbuch und die Leistungsübersicht der letzten Hochschule.

Kann es sein, dass es sich nicht um das zu Deiner Leistungsübersicht passende (gemäß der für Dich gültigen Prüfungs- und Studienordnung relevante) Modulhandbuch handelt, sondern um ein aktuelles? Falls Dir Dein altes Modulhandbuch nicht mehr vorliegt, bitte Deine alte Hochschule, Dir das für Dich relevante Modulhandbuch zur Verfügung zu stellen.

Gerne prüfen wir Deinen Antrag schon einmal auf inhaltliche Übereinstimmung und schicken Dir einen vorläufigen Beschluss unter Vorbehalt. Sobald Du uns die Noten nachgereicht hast, erstellen wir Dir einen für Dich relevanten Beschluss, mit dem Du Dich anmelden kannst. So kannst Du bei einem Wechsel z. B. auch prüfen, ob es sich lohnt, die Prüfungen an Deiner alten Hochschule noch zu absolvieren.

Solltest Du Dich zwischenzeitlich schon für ein Studium bei uns einschreiben wollen, kannst Du uns – unabhängig von der Anrechnung – die Anmeldeunterlagen bereits jetzt zukommen lassen. Dann kann unser Team schon einmal prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind oder noch etwas nachzureichen ist. Bitte einfach kurz vermerken, dass Du parallel schon eine Anrechnungsanfrage gestellt hast. Gerne kannst Du Deine Bewerbung im Anmeldecenter hochladen. Den Zugang erhältst Du nach Deiner Online-Registrierung unter https://anmeldung.ist-hochschule.de/ automatisch.

Gerne kannst Du Dich schon online registrieren und anmelden. Damit Dir Deine Vorleistungen nicht nur inhaltlich (Prüfungsleistungen müssen nicht mehr erbracht werden), sondern zu 100 % auch monetär angerechnet werden können, muss die Anrechnungsprüfung allerdings vor Studienstart abgeschlossen sein. Nach Studienstart können Module monetär nur noch auf die noch zu zahlende Restsumme angerechnet werden und auch nur, wenn das anzurechnende Module im gemäßen Studienverlauf stattfindet, noch nicht begonnen hat.

Die Noten angerechneter Studienleistungen werden übernommen, sofern sie entsprechend des European Credit Transfer System (CP) i. V. m. § 10 der Prüfungsordnung der IST-Hochschule für Management gebildet wurden. Die übernommenen Noten werden im Zeugnis ausgewiesen und bei der Gesamtnotenbildung berücksichtigt.

Eine Notenwiedergabe oder Notenumrechnung wird nicht für Noten vorgenommen, die mit „bestanden“ bewertet werden. Im Online-Campus erscheint die Leistung als angerechnet, aber ohne Note. Der Gesamt-Notendurchschnitt setzt sich folglich nur aus den mit einer Note versehenen Modulen zusammen.

Bis auf Weiteres werden ausländische Noten als „bestanden“ übernommen, es sei denn, Du weist selbst nach, welche Note im deutschen System Deiner Leistung entspricht.

Die anerkannten Leistungen werden auf der zweiten Seite des Zertifikats als solche ausgewiesen.

Die oben genannten Betriebswirte haben deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben und Prüfungsordnungen, daher können wir sie pauschal anrechnen. Fachhochschulen hingegen können/dürfen individuelle Schwerpunkte setzen, weswegen wir Diplom-Betriebswirte nicht pauschal anerkennen können. Grundsätzlich ist hier eine individuelle Anrechnungsprüfung zu empfehlen, da bei Diplom-Betriebswirten in der Regel über die General-Management-Module hinaus Spezialisierungsfächer anrechenbar sind.

Eine Anrechnung auf Spezialisierungsfächer oder Wahlpflichtmodule ist grundsätzlich möglich. Der Prüfungsausschuss nimmt in dem Fall eine Gleichwertigkeitsprüfung vor. (Z. B. Ausbildungen im Bereich Hotel, Tourismus, Fitness, Gesundheit etc.) Auf Module des Bereichs „General Management“ ist die Anerkennung nur als Ausnahme möglich. Zum Beispiel wenn die Ausbildung insgesamt das Thema des Moduls, auf das angerechnet werden soll, umfasst, z. B., die Buchhalterin beantragt die Anrechnung auf das Modul Rechnungswesen; der Notarfachangestellte auf das Modul Wirtschaftsrecht.)

Zur Praxisphase wird nur zugelassen, wer mindestens 60 Kreditpunkte erworben hat und sich zu Beginn der Praxisphase mindestens im fünften Fachsemester (ausgehend von der Vollzeit-Variante) befindet. Diese Tätigkeit kann allerdings nicht im Voraus vor Studienbeginn angerechnet werden, sondern muss im o. a. Zeitraum nach Absprache mit dem:der zuständigen Studiengangsleiter:in stattfinden.

Noch Fragen offen?

Schreib uns gerne eine E-Mail oder melde Dich telefonisch.

Du bist noch nicht sicher, welcher Studiengang es sein soll oder welcher Studiengang am besten zu Deinen Vorleistungen passt? Unser Beratungsteam aus Deinem Fachbereich hilft Dir gerne weiter.

+49 211 86668 0

anrechnung@ist-hochschule.de