Gewährung von Bildungsurlaub
Wir sind eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW und dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub von bis zu 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr geltend machen. Dieser Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmern, bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, an Präsenzveranstaltungen im Rahmen ihres Studiums teilzunehmen. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben, und reichen Sie diesen frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich ein.