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10.11.2020

600 Euro vom Arbeitgeber für betriebliche Gesundheitsförderung – steuerfrei

Arbeitgeber können ihren Angestellten bestimmte Gesundheitskurse steuerfrei finanzieren. Früher lag die Grenze bei 500 Euro im Jahr, seit 2020 sind bis zu 600 Euro möglich.

Die Gesundheit der Mitarbeiter haben mittlerweile viele Unternehmen im Blick und die dürfen sich seit Januar darüber freuen, dass das Finanzamt Arbeitgeberzuschüsse für die betriebliche Gesundheitsförderung von bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei anerkennt. Dieser „Zuschuss“ ist an Bedingungen geknüpft:

  1. Der Arbeitgeber überweist dem Mitarbeiter die Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn.
  2. Es dürfen nur Zuschüsse für Kurse fließen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und den Anforderungen der §§20 und 20b SGB V genügen.


Dazu gehören:

  • Bewegungsprogramme, zum Beispiel Rückenkurse
  • Ernährungsangebote, zum Beispiel zur Reduktion von Übergewicht
  • Aufklärungskurse zum Suchtmittelkonsum, zum Beispiel Rauchentwöhnung
  • Kurse zur Stressbewältigung, zum Beispiel autogenes Training


Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht den Mitarbeitenden ein Freibetrag von bis zu 600 Euro pro Jahr zu. Erhält ein Mitarbeitender mehr Geld von seinem Arbeitgeber, muss er nur den Teil der Zuschüsse versteuern, der über dem Freibetrag liegt.

Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.