Prävention und Rehabilitation
Abrechnungsmöglichkeiten für die Fitness-Branche
Als Unternehmen und als Kursleiter:in in der Fitnessbranche kannst Du vom Präventionsgesetz profitieren, weil:
- Du von den Leistungen der Kostenträger profitierst
- Du Dich als Qualitätsanbieter positionierst
- Du neue Zielgruppen erreichst und Mitglieder gewinnst
Mehr Geld
Das sogenannte Präventionsgesetz verpflichtet die Kostenträger (zum Beispiel Krankenkassen) seit Anfang 2016 dazu, zur Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten mehr Geld auszugeben. Für Unternehmer:innen ergibt sich dadurch die Möglichkeit, mit ihrem Studio von diesen Zahlungen für Präventionsmaßnahmen zu profitieren. Bieten sie Leistungen an, die sich die Kunden:innen von den Kostenträgern erstatten lassen können, gewinnen sie dadurch neue Zielgruppen und Mitglieder:innen. Denn wer einmal in einem Studio ist und von einem guten Präventionskurs überzeugt wurde, kann auch als langfristiges Mitglied gewonnen werden. Mit angebotenen Rehakursen wird darüber hinaus eine weitere neue und sehr interessante Zielgruppe erreicht.
Den:Die Kund:in überzeugen
Mit dem Angebot geförderter Kurse dokumentieren Unternehmen außerdem ihre Positionierung als Gesundheits- und Qualitätsanbieter. Ein gutes Argument, um immer anspruchsvollere Kund:innen zu überzeugen. Für die Abrechnung werden benötigt: entsprechend von den Kassen anerkannte Kursangebote und Kursleiter:innen.
Ein einfacher Weg dahin? Die Studiengänge der IST-Hochschule für Management! Hier sind verschiedene Lizenzen und Zertifikate inkludiert, die beim Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) eingereicht und als Verbands-Lizenzen und -Zertifikate beantragt werden können. Diese werden von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) als zuständiger Stelle individuell geprüft, sodass Absolvent:innen im Anerkennungsfall die in den Lizenzen und Zertifikaten enthaltenen Kurskonzepte für die Rehabilitation beantragen und anschließend anbieten können. Nach erfolgreicher Prüfung können die Studiengangs-Absolvent:innen Kurse anleiten, die zur Abrechnung mit den Kostenträgern berechtigt sind
Das Präventionsgesetz
Fitness in der Prävention
Die Kranken- und Pflegekassen investieren mehr Geld in Gesundheitsförderung und Prävention. Hintergrund ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG), in dem es um die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteur:innen in diesen Bereichen geht. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden auch die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. Erstmals ist in dem Präventionsgesetz die Bewegung/Bewegungsförderung fest verankert – und die Fitnessbranche explizit mit aufgenommen!
GKV-Leitfaden Prävention
Nach § 20 SGB V sollen die Kostenträger demnach mehr Leistungen zur Primärprävention erbringen. Das Ziel solcher Leistungen soll es unter anderem sein, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern. Diese Verbesserung kann dabei über verschiedene „Zugangswege“ erreicht werden: Entweder in der sogenannten „Lebenswelt“ (zum Beispiel Kita oder Schule), bei der betrieblichen Gesundheitsförderung oder im individuellen Ansatz (zum Beispiel Rückenschulkurse). Um das Oberziel „Gesundheitszustand verbessern“ konkret umsetzen zu können, wurden vom Spitzenverband der Krankenkassen im GKV-Leitfaden Prävention sogenannte inhaltliche Handlungsfelder sowie qualitative Kriterien für Leistungen definiert. Dieser GKV-Leitfaden in seiner aktuellen Fassung legt also fest, welche Leistungen im Sinne des Präventionsgesetzes erbracht und von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und vergütet werden können. Als „Handlungsfelder“ werden die Lebensbereiche bezeichnet, für die Präventionskurse angeboten werden. Für die Primärprävention im individuellen Ansatz nach § 20 Abs. 1 SGB V gibt es die Bereiche „Bewegungsgewohnheiten“, „Ernährung“, „Stressmanagement“ und „Suchtmittelkonsum“.
Anbieterqualifikation
Die Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention gelten verbindlich für die Leistungserbringung vor Ort. Die Kenntnis des Leitfadens und die Beachtung seiner Regeln ist also notwendig, wenn ein:e Kursanbieter:in sich und/oder einen Präventionskurs von den Krankenkassen anerkennen lassen möchte. Maßnahmen, die nicht den Grundlagen des Leitfadens entsprechen, dürfen von den Krankenkassen laut Präventionsgesetz nicht im Rahmen von § 20 und § 20b SGB V gefördert werden. Für das Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“ ist im Leitfaden festgelegt, wer entsprechende Präventionskurse anbieten darf – hier spricht man von der Anbieterqualifikation. Anbieter:in zur Durchführung solcher Maßnahmen kann nicht das Studio selbst sein, sondern immer nur der:die Kursleiter:in. Diese:r muss festgelegte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel spezielle, anerkannte Qualifikationen (Lizenzen oder Zertifikate) vorweisen und/oder eine Einweisung in das durchzuführende, von den Kassen anerkannte Programm bekommen haben. Nur wer seine Kurse dem Leitfaden entsprechend organisiert, hat Aussicht auf Anerkennung und Vergütung durch die Krankenkassen. Die Vergütung erhält dabei nicht das Studio oder der:die Kursleiter:in, sondern die Leistungen der Krankenkassen richten sich an den:die einzelnen Versicherten, und zwar im Sinne der Erstattung von zuvor entrichteten Kursgebühren.
Zulassung
Anbieter:in und Kurse müssen also zuvor geprüft worden sein. Über die Zulassung aller Angebote (zum Beispiel zu Bewegungsgewohnheiten) entscheidet seit Anfang 2014 die „Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)“. Diese Stelle prüft und zertifiziert die Präventionskurse nach § 20 Abs. 1 SGB V und vergibt bei erfolgreicher Prüfung das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“.
DVGS – Starker Partner in der Sport- und Bewegungstherapie
Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) steht als Fachverband für das Thema Sport- und Bewegungstherapie sowie Gesundheitssport. Die vom DVGS vergebenen Zertifikate und Lizenzen sind von allen Leistungsträgern für abrechnungsfähige Tätigkeiten anerkannt.
Mehr lesenAbrechnen in der Rehabilitation
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V
Neben Angeboten zur Prävention können auch Angebote in der Rehabilitation, also für Menschen mit Erkrankungen, abgerechnet werden. Dies wird durch § 43 SGB V (ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) ermöglicht. Diese Nachsorgeangebote umfassen auch Bewegungsangebote. Wie in der Prävention auch, muss ein:e Kursleiter:in, der:die ergänzende Leistungen anbietet, eine bei den Kostenträgern anerkannte Qualifikation besitzen. Die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation finden als Kursprogramm statt. Der:die Kursteilnehmer:in finanziert das Kursprogramm selbst und erhält nach erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung. Damit kann der:die Versicherte seine Kursteilnahme anteilig bei seiner:ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. IST-Absolvent:innen bringen eine Vielzahl an Zulassungen für die Durchführung von ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation mit.
Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX
Kommerzielle Fitnesseinrichtungen haben auch die Möglichkeit, Rehabilitationssport anzubieten und – unter Berücksichtigung der Struktur- und Prozessqualität – nach § 64 SGB IX abzurechnen. Rehabilitationssport, auch „Rehasport“ genannt, wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen und fördert durch das gemeinsame Üben in einer festen Gruppe gruppendynamische Effekte. Rehasport ist auf die Art, die Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt und wird von qualifizierten Übungsleitungen (siehe Tabelle „Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/in Rehabilitationssport“ von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [BAR]) angeleitet. Anbieter:innen für Rehabilitationssport – also auch Fitnesseinrichtungen – bedürfen der Anerkennung durch einen übergeordneten BARPartner wie zum Beispiel den DVGS. Die Anerkennung erfolgt nach einheitlichen Kriterien, die in der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ festgelegt sind. In dieser sind auch die konkreten Anforderungen an die Einrichtung zu finden.
Die Verordnung
Bei medizinischer Notwendigkeit wird Rehabilitationssport durch den:die Ärzt:in indikationsgerecht verordnet. Der Rehasport fällt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nicht unter die Budgetierung. Die Verordnung ist die Grundlage der Prüfung der Übernahme durch den Kostenträger.
Umfang
Der:die Ärzt:in empfiehlt in der Verordnung die Anzahl der wöchentlichen Teilnahme (ein- bis dreimal). Darüber hinaus legt er:sie die Gesamtanzahl der Übungseinheiten sowie den Zeitraum fest, in dem die Übungen durchgeführt werden können. Regelfall: 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei einer Bewilligung von weniger als 50 Übungseinheiten ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen. Herzsport: 90 Übungseinheiten in 24 Monaten (Kinder/Jugendliche: 120 Einheiten in 24 Monaten). Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (Mädchen/Frauen): 28 Übungseinheiten. Bei bestimmten Krankheiten kann wegen der häufig schweren Beeinträchtigungen der Mobilität oder Selbstversorgung sowie der erforderlichen komplexen Übungen ein erweiterter Leistungsumfang von insgesamt 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten (Richtwert) notwendig sein und bewilligt werden.
Was die Branche sagt
DVGS
Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) ist Bildungspartner der IST-Hochschule. Der DVGS kooperiert seit mehr als 30 Jahren mit allen Leistungsträgern und Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Die in den Tabellen aufgeführten und in den Studiengängen der IST-Hochschule inkludierten Lizenzen und Zertifikate werden nach Studienabschluss ohne weitere Prüfung vom DVGS für eine verbandsinterne Lizenz- und Zertifikatsvergabe anerkannt und zugelassen. Mit diesen Qualifikationen und der Mitgliedschaft im DVGS können die Absolvent:innen also direkt Kurse anbieten und diese mit den Kostenträgern abrechnen.
IN FORM
Die Bundesministerien für Gesundheit sowie für Landwirtschaft und Ernährung haben in einer gemeinsamen Aktion „Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung (IN FORM)“ gegründet. IN FORM sucht nach Partnern, die mit ihren Projekten oder Programmen entsprechende Qualitätskriterien erfüllen. Zum Beispiel müssen sich die Projekte an aktuellen Erkenntnissen und Richtlinien orientieren, auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmt sein und eine langfristige Bindung an einen gesunden Lebensstil anstreben. Werden die Qualitätskriterien erfüllt, so vergibt die Initiative das Logo „Unterstützt die Ziele von IN FORM“.
Im Master-Studiengang „Prävention, Sporttherapie und Gesundheitsmanagement“ an der IST-Hochschule sind vier Präventionsprogramme durch das „IN FORM“-Logo ausgezeichnet: „Fit am Arbeitsplatz“, „Bewegungsprogramm Erschöpfungssyndrom“, „Sturzprävention im Alter“, „Neue Rückenschule – neue aktive Wege“. Sturzprävention und Rückenschule sind auch im Bachelor „Fitnesswissenschaft und Fitnessökonomie“ enthalten. Zudem sind drei Programme für chronisch Erkrankte (Brustkrebs, Diabetes mellitus II und Koronare Herzkrankheit) ausgezeichnet.
Angelika Baldus, Geschäftsführerin Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS):
„Mit dem Bologna-Prozess sind in Deutschland höchst unterschiedliche Studiengänge und Modulhandbücher entstanden. Arbeitgeber im Gesundheitswesen wissen häufig nicht, welche Qualität der Absolvent für seine Einrichtung mitbringt. Die IST-Hochschule hat Studiengänge entwickelt, die gezielt auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Das Besondere der IST-Hochschule ist, dass sie sehr schnell auf die gesetzlichen Änderungen im Gesundheitsmarkt reagiert hat und mit den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen hervorragende Qualifikationen für den Arbeitsmarkt anbietet. Wir freuen uns sehr über die Kooperation mit der IST-Hochschule!“
Prof. Dr. Karsten Witte, IST-Hochschule für Management:
„Bewegung ist das wichtigste und größte Handlungsfeld präventiver Maßnahmen. Nach wie vor ist es allerdings eine große Herausforderung, Menschen in Bewegung zu bringen bzw. in Bewegung zu halten. Gerade hinsichtlich des gesundheitsorientierten Fitnesstrainings und vor dem Hintergrund des neuen Präventionsgesetzes bieten sich große Chancen und neue Möglichkeiten für den Fitnessmarkt. Diese Chancen lassen sich allerdings nur mit sehr gut ausgebildeten Trainerinnen und Trainern nutzen. Unser Ziel ist es, unseren Studierenden durch eine umfassende und fundierte Ausbildung eine wichtige Basis zu geben, um erfolgreich in diesem Wachstumsmarkt zu arbeiten. Durch die zur Wahl stehenden, in unsere Studiengänge inkludierten Lizenzen und Zertifikate positionieren sie sich direkt hervorragend und können entsprechende, von den Kassen geförderte Kursangebote durchführen.“
Frank Böhme, Geschäftsführer und Gründer der Just-Fit-Gruppe und Interfit in Köln:
„Die Möglichkeiten, die die IST-Hochschule ihren Studierenden bietet, ist auch für mich als Unternehmen ein großer Vorteil. Die Studierenden erlangen Qualifikationen, mit denen sie Präventionskurse geben können, deren Kosten die Teilnehmer mit ihrer Krankenkasse abrechnen können. Das gibt uns die Möglichkeit, uns als Qualitätsanbieter zu positionieren und Anlaufstelle für neue Zielgruppen zu werden – und darüber neue Mitglieder zu gewinnen. Diese Positionierung als Qualitätsanbieter kommt auch bei den Firmen, die mit meinem zweiten Unternehmen Interfit kooperieren, gut an. Aus unternehmerischer Sicht kann ich die Studiengänge der IST-Hochschule grundsätzlich sehr empfehlen. Die Kombination aus Theorie und Praxis ist ein großer Vorteil der dualen Studiengänge. Die Studierenden lernen ständig dazu und bringen ihr Wissen in unsere Clubs ein. Im Studium wird neben der Trainingslehre auch viel Managementwissen vermittelt. Die Studierenden lernen betriebswirtschaftlich zu denken und den Fitnessclub als Ganzes zu verstehen. Davon profitieren die Studierenden genauso wie wir. Während des dualen Studiums durchlaufen sie dann die unterschiedlichen Bereiche unserer Clubs und der Firmenfitnessplattform Interfit und lernen so alle wichtigen Aspekte kennen. Die Studierenden sind damit als Allrounder vielseitig einsetzbar. Durch das Fernstudium sind die Lernzeiten flexibel und auch die Präsenzphasen stehen frühzeitig fest, was für die Personalplanung sehr wichtig ist. Die Inhalte an der IST-Hochschule werden von renommierten Dozenten vermittelt und auch die Zusammenarbeit mit der Hochschule klappt: Wir haben persönliche Ansprechpartner und die Abläufe sind gut organisiert.“
Infomaterial
Alle wichtigen Informationen rund um das Präventionsgesetz und die Vorteile, die sich dadurch für Fitnesseinrichtungen ergeben, haben wir als Informations-Flyer für Dich zusammengestellt.