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DVGS – Starker Partner in der Sport- und Bewegungstherapie

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Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) steht als Fachverband für das Thema Sport- und Bewegungstherapie sowie Gesundheitssport und bietet Qualifizierungsmaßnahmen an.

Die vom DVGS vergebenen Zertifikate und Lizenzen sind von allen Leistungsträgern (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherungen koordiniert in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) für abrechnungsfähige Tätigkeiten anerkannt.

 

"Sport- und Bewegungstherapeut (DVGS)“ werden

Gemeinsam mit dem DVGS haben wir den Master-Studiengang Prävention, Sporttherapie und Gesundheitsmanagement entwickelt, mit dem Du das Zertifikat – und damit die Berufsbezeichnung – „Sport- und Bewegungstherapeut (DVGS)“ erwerben kannst.

Mit der von allen Sozialversicherungsträgern anerkannten Berufsbezeichnung „Sport- und Bewegungstherapeut (DVGS)“ erfüllen IST-Master-Absolvent:innen die Zulassungsvoraussetzungen für abrechnungsfähige Tätigkeiten sowohl in ambulanten medizinischen als auch in stationären Rehabilitationseinrichtungen. Sie sind außerdem als therapeutisches Personal anerkannt.

Dein Weg zum Zertifikat Sport- und Bewegungstherapeut (DVGS)

  • Schritt 1:
    Um das Zertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut:in (DVGS)“ mit der jeweiligen Indikation beantragen zu können, musst Du im Rahmen Ihres Master-Studiengangs eines bzw. zwei der Wahlpflichtmodule „Bewegungstherapie: Innere Erkrankungen“ oder „Bewegungstherapie: Orthopädie, Rheumatologie, Traumatologie, Neurologie“ (hier zusätzlich „Medizinische Trainingstherapie (MTT/aMTT“) belegt und erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Schritt 2:
    Mit dem Erhalt Deiner Master-Urkunde reichst Du für die Zertifikatsbeantragung die entsprechenden Leistungsnachweise aus Deinem Studium beim DVGS ein. Das entsprechende Antragsformular findest Du in Deinem Online-Campus, füllst es aus und die IST-Hochschule prüft und bescheinigt Dir die erbrachten Leistungen. Eine Mitgliedschaft im DVGS ist hierfür Voraussetzung.

  • Schritt 3:
    Zur Erlangung der Zertifizierung „Sport-/Bewegungstherapie DVGS“ muss der schriftliche Nachweis einer praktischen Tätigkeit durch den Arbeitgeber der Beantragung beim DVGS beigefügt werden. Die praktische Tätigkeit kann in mehreren zeitlichen Einheiten oder in einer Zeiteinheit erworben werden. Sie muss die Tätigkeit in einer entsprechenden ambulanten oder stationären rehabilitativen, medizinischen Einrichtung abbilden. Vorausgesetzt wird ein Umfang von 6 Monaten mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden. Eine Teilzeittätigkeit (weniger als 30 Stunden wöchentlich) im Bereich der Rehabilitation kann auf Antrag für das Praktikum angerechnet werden. Durch die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten können maximal 50 % des gesamten praktischen Nachweises anerkannt werden.

  • Schritt 4:
    Der DVGS prüft Deine Unterlagen und schickt Dir das DGVS-Zertifikat „Sport- und Bewegungstherapeut (DVGS)“. Dieses Zertifikat ist unbefristet gültig.


Mit der Beantragung der DVGS-Lizenzen und -Zertifikate wird eine Bearbeitungsgebühr beim Verband fällig.

Zudem gelten die allgemeinen Lizenz- und Zertifikatsbedingungen nach der Prüfungsordnung des DVGS e.V.