Gewährung von Bildungsurlaub
Wir sind eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmer:innenweiterbildung nach dem Arbeitnehmer:innenweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW und dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg. Damit kannst Du Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub von bis zu 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr geltend machen. Dieser Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmer:innen, bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, an Präsenzveranstaltungen im Rahmen ihres Studiums teilzunehmen. Bitte prüfe rechtzeitig, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast, und reiche diesen frühzeitig bei Deinem Arbeitgeber schriftlich ein.